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   OLG Hamm, 05.12.2006 - 10 W 97/05   

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https://dejure.org/2006,14355
OLG Hamm, 05.12.2006 - 10 W 97/05 (https://dejure.org/2006,14355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2006 - 10 W 97/05 (https://dejure.org/2006,14355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 10 W 97/05 (https://dejure.org/2006,14355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des landwirtschaftlichen Besitzes des Erblassers; Zuordnung der Erbmasse als Hof im Sinne der Höfeordnung; Verpachtung der landwirtschaftlichen Fläche an Dritte; Zugehörigkeit der Grundstücksflächen zum landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb; Erwirkung einer ...

  • Judicialis

    HöfeO § 1; ; HöfeO § 1 Abs. 1; ; HöfeO § ... 1 Abs. 1 S. 1; ; HöfeO § 1 Abs. 1 S. 2; ; HöfeO § 1 Abs. 3 S. 1; ; HöfeO § 2; ; HöfeO § 5; ; HöfeO § 5 Nr. 1; ; HöfeO § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; HöfeO § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; HöfeO § 12; ; HöfeO § 13; ; LwVG § 22 Abs. 1; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; FGG § 21; ; FGG § 22; ; BGB § 2049

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 1 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb, um als "Hof" im Sinne der Höfeordnung qualifiziert zu werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99

    Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2006 - 10 W 97/05
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Hofeigenschaft gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 i.V.m § 1 Abs. 1 HöfeO unabhängig von der Löschung des Hofvermerks, wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist (BGH AgrarR 2000, S. 227 f; BGH AgrarR 1995 S. 235, 236; OLG Hamm AgrarR 2003, S. 353 f).

    Ob eine Betriebseinheit aufgelöst ist, ist anhand einzelner Indizien festzustellen, die sodann einer Gesamtwürdigung zu unterziehen sind (BGH AgrarR 2000 S. 227, 228 ; BGH AgrarR 1995, 235 ff; OLG Oldenburg AgrarR 1999 S. 310 f; OLG Hamm AgrarR 1999 S. 311 ff).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2006 - 10 W 97/05
    Im öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien dient er als einheitlicher Bewertungsmaßstab (s. dazu BVerfGE 67, 348 - 369; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery HöfeO 10. Aufl. § 1 Rdnr. 19 - 21).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    aa) Teilweise wird vertreten, dass Hofbestandteil nur Grundstücke im Rechtssinne sein könnten, eine Unterteilung in hofzugehörige und hoffreie Teile eines Grundstücks also abgelehnt (so OLG Köln, RdL 1983, 76, 77 und Beschluss vom 2. August 2007 - 23 WLw 5/07, juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 10 W 97/05, juris Rn. 66 und vom 7. Juni 2011- 10 W 123/10, juris Rn. 62; OLG Celle, RdL 2010, 271, 273; H. Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 2 HöfeO Rn. 12 [anders in der 2. Aufl. noch O. Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, § 2 HöfeO Rn. 9]; vgl. auch Staudinger/Mayer, BGB [2013], Art. 64 EGBGB Rn. 30).
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 10 W 123/10

    Hofeigenschaft von Grundstücken

    Schließlich hängt auch eine denkbare Teilung eines gemischt genutzten Grundstücks von diversen Faktoren wie der Vermessung sowie der entsprechenden Eigentümererklärung und behördlichen Genehmigung ab, die zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht feststehen und so Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen (Senatsbeschluss vom 05.12.2006 zu Az. 10 W 97/05, Juris-Rn. 66; Wöhrmann, aaO).

    Die Hofstelle ist denknotwendig hofeszugehörig, weil sie die landwirtschaftliche Nutzung der ihr zugehörigen Flächen erst ermöglicht (OLG Köln, aaO, Rn. 18; Senatsbeschluss vom 05.12.2006, aaO, Rn. 67).

  • OLG Köln, 02.08.2007 - 23 WLw 5/07

    Begriff des Grundstückes nach Höfeordnung

    Danach kann ein Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung oder eine Grundstücksparzelle höferechtlich nur einheitlich beurteilt werden (Senat RdL 1983, 76; OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2006 - 10 W 97/05, veröffentlicht in Juris; Fassbender in: Fassbender/von Jeinsen/Hötzel/Lukanow, HöfeO, 3. Aufl., § 2 Rn. 27; Steffen, HöfeO und HöfeVfO, Nachtrag, § 2 HöfeO Rn. 1 a; Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 8. Aufl., § 2 Rn. 12 und 29; offenlassend OLG Celle RdL 1984, 132 = AgrarR 1984, 218).

    Zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung verweist der Antragsteller auf die Rechtsprechung des Senats (RdL 1983, 76) und des OLG Hamm (Beschluss vom 05.12.2006 - 10 W 97/05).

  • OLG Hamm, 05.07.2011 - 10 W 55/10

    Höhe des Abfindungsanspruchs des weichenden Erben

    Nach der Rechtsprechung des Senates (vgl. B.v. 05.12.2006 - 10 W 97/05 - Seite 15 f. mit Hinweis auf Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 9. Aufl., § 2 HöfeO, Rz. 12) ist bei grundbuchrechtlich einheitlichen Grundstücken, die - wie hier - teils landwirtschaftlich, teils nicht landwirtschaftlich genutzt werden, eine einheitliche Hofeszugehörigkeit des (rechtlich nicht geteilten) Grundstücks gegeben.
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